Whistleblowing

Hinweis: Wenn Sie Kunde/ versicherte Person von BNP Paribas Cardif sind und eine Beschwerde oder sonstige Kritik äußern möchten, verwenden Sie bitte das Formular auf unserer Kontaktseite. Bitte beachten Sie, dass Beschwerden/ Kritik welche über den Whistleblowing Kanal eingehen, nicht von uns beantwortet werden.

Die BNP Paribas Gruppe ist zur strikten Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie zur Durchsetzung der Bestimmungen des Verhaltenskodex der Gruppe (Code of Conduct) verpflichtet.

Whistleblowing- Meldungen werden von Personal- und Compliance- Beauftragten vertraulich und im Einklang mit den geltenden Vorschriften behandelt.

Um dem Hinweisgeberschutzgesetz gerecht zu werden, ermöglicht Ihnen das von dieser Seite aus zugängliche Whistleblowing- Verfahren, Informationen über ein Verbrechen oder eine Straftat, eine Bedrohung oder eine Schädigung des öffentlichen Interesses, eine Verletzung oder einen Versuch, eine Verletzung des anwendbaren und verbindlichen Rechts (Gesetze, Vorschriften, etc.) zu verbergen oder einen Verstoß gegen den Code of Conduct zu melden.

Nach lokal geltendem Recht wird Hinweisgebern Schutz vor der Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen garantiert.

Jeder Missbrauch des Whistleblowing- Verfahrens kann die berichtende Person der Strafverfolgung oder disziplinarischen Sanktionen aussetzen. Die Verwendung dieses Verfahrens erfolgt nach Treu und Glauben, sodass gegen den Berichtenden auch dann keine disziplinarische Sanktion verhängt werden kann, wenn sich der Sachverhalt später als unrichtig erweist oder keine Folgemaßnahmen zur Folge hat.

Indem Sie einen Hinweis abgeben, stimmen Sie zu, dass Sie die Informationen über das Whistleblowing- System von BNP Paribas Cardif und den Schutz personenbezogener Daten gelesen und verstanden haben.

Wenn Sie ein Mitarbeiter oder ein externer Dritter sind (ehemalige Konzernmitarbeiter, Lieferanten und deren Zulieferer, etc.), verwenden Sie bitte die folgende Kontaktmöglichkeit um eine Meldung an die zuständigen Whistleblowing- Referenten unserer Compliance- Abteilung der BNP Paribas Cardif Österreich einzureichen:

Wann kann ich eine Meldung abgeben?

Wenn Sie Grund dazu haben, eine Verletzung geltenden Rechts oder des BNP Paribas Verhaltenskodex‘ anzunehmen oder eine Gefährdung oder Verletzung des öffentlichen Interesses sehen.

Wie kann ich eine Meldung abgeben?

Wenn Sie ein externer Dritter sind, nutzen Sie bitte die folgende Kontaktmöglichkeit: whistleblowing.at@cardif.com Wenn Sie Mitarbeiter sind (intern oder extern), nutzen Sie bitte ebenfalls die oben genannte Kontaktmöglichkeit oder nutzen Sie die zur Verfügung stehenden internen Kanäle.

Bleibe ich anonym?

Ja, ihre Meldung bleibt anonym solange dies nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. Dennoch empfehlen wir die Angabe Ihrer Kontaktdaten, um unseren Referenten die Kontaktaufnahme, beispielsweise für Rückfragen, zu ermöglichen.

Bekomme ich eine Rückmeldung?

Ja, sie bekommen zunächst eine Bestätigung, dass wir die Meldung erhalten haben. Sie werden außerdem über den Fortschritt des Prozesses sowie das Ergebnis der Ermittlungen informiert.

Kann Vertraulichkeit gewährleistet werden?

Ja, unsere Whistleblowing- Beauftragten sind im vertraulichen Umgang mit Whistleblowing- Meldungen geschult und gehen bei der Bearbeitung entsprechend angemessen vor.